Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Kontakt

Ingenieurbüro Wittstock
Sulzburger Str. 1
79114 Freiburg

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

DE
Haben Sie Fragen? 0761/4761222

Laub- & Staubbläser

Mancher Samstagmorgen tönt wie ein HörRätsel, welches neue motorbetriebene Gerät zur Gartenpflege bei Nachbarn gerade zum Einsatz kommt. Da schnurren Häcksler, Vertikutierer rumpeln, Rasentrimmer sirren und Heckenscheren klappern.

Dann der Sturm von Laubbläsern. Der Wunsch, mit ihnen gereinigte Wege zu erhalten, erhält manchen Gegenwind von denen, die gerade dieses Turbinengeräusch nervt.

Zwei Regelungen gelten

Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht, aber doch so flott, dass der dazugehörige Maschineneinsatz bisweilen überambitioniert erscheinen mag. Regelungen dazu gibt es, zunächst für die Gartengeräte selbst, das ist bundesweit seit 2002 die so genannte Geräte und Maschinenlärmschutz-Verordnung, kurz BImschVo.

Sie deckelt Schalldruck und Betriebszeiten aber vergleichsweise wenig. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) aus dem Jahr 1998 ist dagegen schärfer.

Schalldruck entscheidet

Ein Beispiel: Im reinen Wohngebiet sind Laubsauger bis 85 Dezibel Schalldruck (dB) noch zulässig, in Kernlagen, Dorf- oder Mischgebieten solche mit nochmals fünf Dezibel mehr. Das ist laut.

Während die BIMschVo die Dezibelzahlen an den Maschinen misst, also die Emission, geht es bei der TA Lärm um die Immission, was an unseren Ohren ankommt. Beide Regelungen gelten.

Aber während die Emission vergleichsweise einfach messbar ist, aber deren Verordnung etwas kraftlos daherkommt, muss es für die Immission Kläger und Gutachter geben. Diese Konstellation scheint eher Lärmbelastung zu schützen.

Taifun für Tiere

Neben dem Geräusch gelten Laubbläser als Gefahr für Kleintiere, außerdem wirbeln sie stark Feinstaub auf. Besonders dieses Problem wollte die österreichische Stadt Graz in den Griff bekommen und verbot 2014 jede Art von Laubbläsern, also auch solche mit Elektromotoren.

Ein Bußgeld bis zu 7250 Euro werde ansonsten fällig, berichtete das Wochenmagazin „der Spiegel“. Seitdem wird Laub privat, aber auch von der Stadtverwaltung mit Rechen und Besen gekehrt.

Starnbergs Betriebshof verzichtet auf rund zwei Dutzend seiner Laubbläser. In Offenbach kommen nur noch Akkubläser zum Einsatz. Aus eigenem Antrieb darf freilich allerorten von Hand gearbeitet werden. Auf das Hörrätsel müsste ja dank Hacke, Rechen und Besen niemand verzichten.

 

Bußgeldkatalog Ordnungswidrigkeiten Umweltschutz

Copyright 2024. All Rights Reserved.

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutz Impressum
Schliessen