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Lärmschutzwände

Die Faustregeln für Lärmschutzwände:

1. Höhere Töne breiten sich gerade aus wie Lichtstrahlen,

die LSW muss ein Hindernis sein zwischen Lärmquelle und zu schützendem Ort. Wenn Sie also über die LSW drübergucken und die Lärmquelle (i.a. Räder) sehen können, hilft die LSW an Ihrem Standort bestimmt nicht

2. je tieffrequenter der Lärm, desto mehr geht er "um die Ecke"

also auch über Ihre LSW. Je näher Sie an der LSW dran sind und je höher diese ist, desto tiefere Töne kann sie daher abschirmen. Die tiefen Töne hören Sie dann ohne die Maskierung (Verdeckung) durch die höheren Töne, was problematisch sein kann. Denselben Effekt haben übrigens Schallschutzfenster, im schlechtesten Fall mit Resonanz im Schlafzimmer: der Lärmpegel ist zwar niedriger als vorher, aber lästiger (Dröhnen).

3. eine LSW kann nicht mehr bringen als 15 dB(A)

DIN 18005-1:2002-07 5.3  

Unser Angebot LSW - Berechnung für Grundstücksbesitzer:

Wir liefern die Lärmkarten Ihres Grundstückes mit und ohne Lärmschutzwand.

Interessante Lärmschutzwände (natürlich ungesponsert):

Professionell, durchdacht und preisgekrönt:  LARIX Lärmschutzwand aus langlebigen Naturstoffen.Professionelles System auch an Bahnstrecken. Die LARIX – Lärmschutzwand:

  • hat eine Holz - Optik,
  • besteht aus reinen Naturmaterialien (Larix = Lärche, braucht keinerlei Schutzanstrich),
  • hält fette 40 Jahre und ist danach  
  • kein teurer Sondermüll (immer nachfragen z.B. bei imprägniertem Holz).

Das Konzept besticht durch besonders gelungene Verbindung von  Ökologie und Wirtschaftlichkeit. Zusätzlich als Träger für Fotovoltaik-Anlagen vorgesehen. http://www.laermschutz-wand.de

Wenn Sie sich selbst eine Lärmschutzwand aus akustisch hochwirksamen und  praktisch kostenlosen Strohballen bauen wollen:  alles zum Thema unter: http://www.fasba.de (Mit dem Material können Sie auch Häuser bauen!)

... und bei Preisanfragen immer mitrechnen:  

  • Mindermengenzuschlag  
  • Transport  
  • regelmäßige Schutzanstriche  
  • Entsorgung

 

 

Mobile Lärmschutzwände Anbieter siehe Baulärmseite :

https://laermberatung-wittstock.de/baulaerm.html

 

Zur baurechtlichen Zulässigkeit in BadenWürttemberg schreibt das Rechtsamt

Weil am Rhein am 12.5.2019 an unseren Kunden Uwe K. :

Lärmschutzwand genehmigungsfrei bis max. 2,5 m Höhe ODER 25 qm

laut LBO §6Abs. 1 S.1 Nr. 3 ohne Abstandsfläche = an der Grundstückgrenze zulässig.

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