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Ruhezeiten
TA Lärm 98 :
"Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit " ( = Beamtendeutsch zur Vermeidung von "Ruhezeit")
nach 6.5 betragen die Ruhezeiten:
an Werktagen : 6-7 und 20 - 22h
an Sonn-und Feiertagen :
6-9, 13-15, 20-22h
anteilig um 6 dB verschärfter Richtwert
Sportanlagenlärmschutzverordnung 9.2.2006:
"Ruhezeiten"
werktags 6-8, 20-22h
Sonntags/Feiertags 7-9,13-15 h (nur bei > 4 h Lärm/tag), 20-22h.
Allg. Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm von 1970:
Keine Ruhezeiten.
Freizeitlärm-Richtlinie
("LAI - Hinweise von 1995")
werktags 6-8, 20-22h
Badische Zeitung Freiburg:
"Die Polizeiverordnung der Stadt ist der Maßstab für Nutzungseinschränkungen in öffentlichen Anlagen. Danach herrscht von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe und ist festgesetzt, dass öffentliche Anlagen gemäß der jeweiligen Beschilderung genutzt werden dürfen. In Freiburg wird an Spiel- und Bolzplätzen darauf hingewiesen, dass die Spielzeit morgens um 9 Uhr beginnt, dass mittags von 13 bis 14 Uhr (an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr) und abends ab 20 Uhr Spielruhe gilt."
Süddeutsche Zeitung 2010:
Ruhezeiten Ruhe im Haus und Garten
Drinnen und draußen herrschen verschiedene Ruhezeiten.
Ruhezeiten draußen
Gartenbesitzer müssen sich beim Rasenmähen an folgende Zeiten halten: Mähen ist nur noch zwischen 07.00 und 20.00 Uhr und nicht mehr wie bislang bis 22.00 Uhr gestattet, teilt der Ring Deutscher Makler (RDM) mit.
Städte, Gemeinden oder auch Hausverwaltungen und Vermieter haben das Recht, eigene Ruhezeiten zu vereinbaren. Die angegebenen Zeiten entsprechen der allgemeinen Verordnung, die gilt, wenn keine individuellen Pausen gelten.
Neue Verordnung
Grund dafür sei die neue "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung", hieß es. An Sonn- und Feiertagen dürfen viele Gartengeräte überhaupt nicht betrieben werden, darunter auch Rasenmäher.
Von der neuen Verordnung sind laut RDM insgesamt 57 Gerätearten betroffen. Dazu zählen alle motorbetriebenen Gartengeräte wie Rasenmäher, Trimmer, Heckenscheren, Kettensägen und Hochdruckreiniger.
Betroffen sind auch Bauherren. Sie dürfen ihre Baumaschinen nur noch werktags bis 20.00 Uhr einschalten.
Alle Neugeräte müssen künftig ein Hinweisschild erhalten, zu welchen Uhrzeiten sie im Wohngebiet im Freien benutzt werden dürfen. Außerdem muss der Hersteller die maximale Geräuschentwicklung der Geräte angeben.
Ruhezeiten drinnen
Die Verordnung gilt allerdings nur für den Gerätebetrieb im Freien. Drinnen müssen Bewohner andere Ruhezeiten akzeptieren, die meistens im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgeschrieben sind.
Allgemein gelten folgende Ruhezeiten: 22 bis 7/8 Uhr, 12/13 bis 15 Uhr.
(sueddeutsche.de/ AP)
Links:
http://www.freiburger-stadtbau.de/mieterservice/mieterinformationen/tipps/ruhezeiten.html