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Sportlärm
Der Ball donnert erst gegen den Pfosten und dann ins Tor. Die Fans jubeln, die Vuvuzelas tröten, der Schiedsrichter pfeift. Für Sportler und Fans ist das Musik in den Ohren, für alle anderen Lärm. Sport gehört zu unserer Kultur und unserem alltäglichem Leben, der Lärmschutz gilt trotzdem. Gerade die Lärmspitzen übersteigen schnell die Grenzwerte. Eine Vuvuzela emittiert laut Auskunft des Umweltbundesamtes zwischen 130 und 140 dB(A). Eine Trillerpfeife liegt in einem ähnlichen Bereich. Wir haben für das folgende Beispiel vorsichtig 128dB(A) angenommen. Die Karte zeigt Sportplätze mit einem angrenzenden Waldkurbad. Der Farbverlauf zeigt die Pegelausbreitung durch die Schiedsrichterpfeife in der Platzmitte. Die roten Flächen zeigen in welchen Bereichen der Grenzwert überschritten wird. Steht der Schiedsrichter am Spielfeldrand verschiebt sich die Fläche entsprechend.
Die Grenzwertüberschreitungen reichen also weit aus dem Spielfeld hinaus. Unserer Meinung nach sind daher viele Sportplätze direkt an Wohngebieten nach TA Lärm und Sportanlagenlärmschutzverordnung ohne Lärmschutzwand unzulässig.
Die folgende Tabelle dient zur Orientierung und zeigt wie weit noch der Pegel überschritten wird in ebenen Gelände und weichem Untergrund (z.B. Rasen):
Entfernung [m] Schalldruckpegel [dB]
1 | 128,0 |
10 | 100,0 |
20 | 94,0 |
30 | 90,5 |
In unserem Bespiel war die Pfeife allein schon zu laut. Spielgeräusche und Fans kommen noch dazu. Ein Gutachten von uns kann helfen das eigene Recht auf Ruhe durchzusetzen und ist eine starke Unterstützung wenn man sich mit dem Sportverein nebenan auf einen Kompromiss einigen möchte.