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Was der Nachbar darf

Gutes Wohnen und gute Nachbarschaft gehören zusammen. Die neue Nachbarschaft muss sich erst einlaufen, das erste freundliche Hallo ist das mit der höchsten Rendite. Dabei können ein paar Wochen Geduld nicht schaden, bis die Gardinen endlich hängen und die Einweihungsparty geschafft ist, aber irgendwann muss klar werden, welche Spielregeln gelten. Dazu folgender download von Rechtsanwalt Edmund M. Jung siehe www.nachbarstreit.com, die Beratungsseite der DAS Rechtsschutzversicherung München und die Ruhezeitenregelung laut Mieterbund in BILD (Geräte - und Maschinenlärmschutzverordnung, d.h. Rasenmäher, Baulärm usw.)

siehe auch : https://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/bimschv/

 

Der Deutsche Mieterbund hat Rede und Antwort gestanden - von A wie Auto bis W wie Wäsche waschen.

( siehe auch die Seite Urteile: Sammlung aller lärmrelevanten Urteile ab 2000. )

Zunächst muß Zimmerlautstärke* herrschen ( * gemeint ist: beim Verursacher, nicht beim Nachbarn ... )

Die fettgedruckten 12 Punkte von 17 sind lärmrelevant:

1. Auto waschen: Egal, ob das Waschen auf der Straße nach der Ortssatzung erlaubt ist. Jedenfalls sollten Mieter ihr Auto nicht mit Leitungswasser waschen, denn das wird über die Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt.

2. Baden/Duschen: Mieter dürfen in den eigenen vier Wänden so oft duschen und baden, wie sie wollen. Selbst nach 22 Uhr. Mietvertragsklauseln oder Regelungen in der Hausordnung, wonach nächtliches Baden und Duschen verboten sind, sind unzulässig.

3. Balkon: Er darf vom Mieter genutzt werden, wie er will. Es dürfen Stühle, Bänke, Tische, Sonnenschirme aufgestellt werden. Soweit auch Freunde dorthin eingeladen werden, muß man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, insbesondere abends. Blumenkästen dürfen angebracht werden, aber Gießwasser darf die Fassade nicht beschädigen oder unten wohnende Nachbarn nicht belästigen.

4. Fahrräder: Das Rad kann im Fahrradkeller, im eigenen Keller oder sogar in der Wohnung abgestellt werden. Dagegen ist es meist verboten, das Fahrrad im Hausflur oder Kellereingang zu parken. So etwas ist allenfalls für kurze Zeit zulässig oder mit Zustimmung des Vermieters, soweit Mitbewohner nicht gestört werden.

5. Fernseher: ... Radio, Platten- oder CD-Spieler dürfen in der Wohnung genutzt werden. Aber um 22 Uhr ist der Lautstärkeregler auf Zimmerlautstärke zurückzudrehen - außerhalb der Wohnung darf fast nichts zu hören sein.( Anmerkung 2.6.08 eines aufmerksamen Lesers: "Zimmerlautstärke" gilt immer )

6. Feste feiern ist erlaubt, solange Rücksicht genommen wird. Das gilt besonders nach 22 Uhr. Auch bei Geburtstagsfeiern müssen Nachbarn keine übermäßigen Störungen und keinen Lärm bis frühmorgens akzeptieren. Ein Gewohnheitsrecht, wonach man einmal im Monat oder dreimal im Jahr "richtig auf die Pauke hauen" darf, gibt es nicht. Rücksichtslosen Dauerfeierern droht die Kündigung oder auch ein Bußgeld.

7. Fußball spielen: Im Garten darf auch gekickt werden. Nachbarn können das nicht verbieten lassen - auch dann nicht, wenn der Ball manchmal über den Zaun fliegt. Allerdings können sie verbieten, daß die Kinder ihren Nachbargarten betreten. Sie müssen aber dem klingelnden Nachbarjungen den Ball wieder herausgeben ...

8. Garten: Soweit nicht vertraglich anders geregelt, dürfen alle Mieter den Garten nutzen, Gemüsebeet oder Komposthaufen anlegen, Gartenzwerge, Planschbecken, Sandkasten oder Schaukel aufstellen. Grillen ist erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen kommt oder ausdrücklich im Mietvertrag verboten ist.

9. Hausmusik: Erlaubt. Einschränkungen im Mietvertrag sind zulässig, ein völliges Musizierverbot darf nicht verhängt werden. Allerdings können Ruhe- oder Spielzeiten vorgegeben werden. Dem Grunde nach dürfen Mieter genauso Blockflöte oder Klavier spielen, wie sie auch elektronische Geräte nutzen dürfen. Im Einzelfall kommt es aber auch auf die Hellhörigkeit des Gebäudes an, auf Schallschutz, Umgebungsgeräusche und die Art des Musizierens.

10. Kinder: Ihr Lärm muß von Nachbarn hingenommen werden. Die Gerichte erwarten eine "erhöhte Toleranz", besonders beim Geschrei von Säuglingen und Kleinkindern, aber auch bei "normalem" Spielen in Wohnungen, bei Lachen, Türenschlagen, Trampeln und Rennen. Aber auch für Kinder und deren Eltern gibt es keinen Freibrief für rücksichtsloses Lärmen rund um die Uhr

11. Kinderwagen: Am Eingang und im Hausflur darf er abgestellt werden, solange es nicht zu Belästigungen kommt. Ist laut Mietvertrag das Abstellen verboten, kann dies unwirksam sein - etwa dann, wenn Nachbarn den Flur trotz Kinderwagen nutzen können und Eltern nicht zuzumuten ist, das Gefährt mehrere Stockwerke hoch in die Wohnung zu schleppen.

12. Spielplatz: Immer zulässig, der Gesetzgeber schreibt sie in Landesbauordnungen sogar vor. Kommt es mal zu gravierenden Lärmbelästigungen, können Zeit oder Art der Nutzung zeitlich eingeschränkt werden. Im Innenhof des Hauses dürfen Kinder spielen.

13. Staubsauger: Haushaltsgeräte dürfen jederzeit in der Wohnung genutzt werden - auch Staubsauger und andere Geräusche und lärmverursachende Geräte. Ruhezeiten aber sind einzuhalten.

14. Tiere: Kleintiere wie Zierfische, Hamster oder Wellensittiche darf ein Mieter immer halten. Anders beispielsweise bei Hunden. Hier ist der Mietvertrag einzuhalten. Kommt es zu Störungen im Mietshaus - Lärm, Gestank - oder fühlen sich Mieter durch gefährliche Tiere (Kampfhunde, Schlangen) verunsichert, so kann der Vermieter die Abschaffung des Haustieres verlangen und durchsetzen.

15. Treppenhaus: ... wie Flur, Waschküche oder Speicher Gemeinschaftsräume. Mieter dürfen dort Fußmatten vor ihrer Tür auslegen. Bei schlechter Witterung dürfen Schuhe auf der Fußmatte abgestellt werden. Blumenkübel auf Zwischenpodesten oder ein kleiner Schuhschrank vor der Haustür sind erlaubt, wenn Mitbewohner im Treppenhaus nicht beeinträchtigt werden.

16. Treppe putzen: Im Mietvertrag kann vereinbart sein, daß die Mieter Treppenhaus und Flur selber putzen. Bei Verhinderung muß der Mieter, der turnusmäßig dran wäre, für Vertretung sorgen.

17. Wäsche waschen: Mieter dürfen in der Wohnung eine Waschmaschine aufstellen und betreiben, auch am Wochenende.

Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz Juni 2005

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