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Volksfeste - Open-Air-Veranstaltungen - Innenstadt-Dauerparty
Dafür gibt’s zu Recht Lockerungen bei den Richtwerten – wir alle wollen an einem schönen Sommerabend noch raus. Es gelten dann Industriegebiet – ähnliche Richtwerte für „Seltene Ereignisse“ TA Lärm 98 Kap. 6.2 . Gegenüber den traditionellen Volksfesten gab es aber lärmverschärfende Tendenzen :
- Automatische Lärmerzeugung : Früher wurden die Blasmusiker irgendwann müde, heute dröhnt an jedem Stand der Discobaß unerbittlich weiter, und das nicht nur im Industriegebiet, sondern bei jedem Biobauernhoffest im hinteren Schwarzwald vibriert das ganze Tal bis nachts um drei. Danach fährt noch eine Stunde lang die abgefüllte Karawane hupend, mit aufgedrehter Audioanlage und hochgedrehtem Motor von der Wiese ab.
- Sinkendes Arbeitsvolumen: bei steigender Produktivität, konsequenter Produktionsauslagerung nach Fernost und politisch gewolltem Minijobsektor müssen immer weniger Menschen frühmorgens fit sein. Da bietet sich das Durchfeiern natürlich an.
- Eventmarketing aufsteigender Wirtschaftszweig : „Oktoberfest“ spielt wirtschaftlich in der Liga der Olympiaden mit Millionen von Besuchern und Filialen in allen Erdteilen. Das ist als Vorbild inzwischen bei jedem Tourismusdirektor und vielen selbstvermarktenden Bauernhöfen angekommen, dementsprechend haben die Lärmerzeuger deutlich mehr Geld als früher bei optimaler politischer Unterstützung.
Damit das für die Anwohner nicht zur Ganzjahres – Zwangsparty ausartet (wie im diesbezüglich notorischen Freiburg), gibt´s folgende Einschränkungen für die Richtwertlockerung (TA Lärm 98 „Seltene Ereignisse“ 7.2) :
Die Anzahl der Veranstaltungs - Tage ODER - Nächte pro Jahr darf nicht höher als 10 sein (also zB 5 Tage + 5 Nächte), außerdem dürfen nicht 2 aufeinanderfolgende Wochenenden dabei sein.
Daraus macht eine Gemeinde :
9 Tage + 9 Nächte an 2 aufeinanderfolgenden verlängerten Wochenenden, und zwar jeweils bis ca. drei Uhr früh. Feierzone: die gesamte Innenstadt (offiziell auch noch „Reines Wohngebiet“), nicht etwa ein Festgelände.
Wir haben durch unser anwohnerfinanziertes Lärmrecordergutachten ein städtisch beauftragtes Gutachten erzwingen können (genau hundertfach teurer als bei uns – kein Witz), das jahrzehntelang nicht nötig war.
Das Ergebnis dieses Gutachtens kann JEDER Lärmfachmann am Telefon vorhersagen ohne Messung oder Berechnung - nämlich :
- hoffnungslose Nachtrichtwertverletzung um ca. 20 dB
- unabhängig von jedem Gutachterermessen.