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Haben Sie Fragen? 0761/4761222

Das wichtigste für Richter und Rechtsanwälte

Ortstermin ohne Parteien oder nur mit 1 Partei möglich :

siehe

https://www.vbd-ev.de/inhalte/Mitgliederbereich/images/2011/IfS/IfS-2011-05-Ortsbesichtigung-ohne-Parteien.pdf

Ein bundesweit tätiger Verwaltungsrechtler schreibt mir 19.5.2020 :

Sehr geehrter Herr Wittstock,

bei Lärmmessungen ist zu unterscheiden:

Messungen im Rahmen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens (auch im selbständigen Beweisverfahren) sind immer „parteiöffentlich“, d.h. alle Prozessparteien haben das Recht, an der Messung einschließlich Ihrer Prozessbevollmächtigen und Sachbeistände beizuwohnen.

Bei Messungen durch eine Behörde muss man jedoch differenzieren. Hier gilt insbesondere § 26 VwVfG. Ob und wie die Behörde die Sachverhaltsaufklärung betreibt, obliegt grundsätzlich in ihrem Ermessen. Die Erforschung von Amtswegen erfolgt deshalb regelmäßig im sog. „Freibeweis“. Jedoch kann die Behörde auch eine (näherungsweise) förmliche Beweiserhebung durchführen. Die Durchführung einer Lärmmessung ist – je nach Ermittlungsziel und Art der Messung – ggf. nach § 26 Abs. 1 Ziff. 2 VwVfG möglich. In diesem Fall „sollen“ nach § 26 Abs. 2 VwVfG die Beteiligten an der Ermittlung mitwirken.

Daraus folgt: Ist der Nachbar bereits förmlich Beteiligter des Verfahrens? Ist die Mitwirkung des Nachbarn für die Lärmmissionsmessung notwendig, förderlich, sinnvoll? Soll die Messung auf dem Anwesen des Nachbarn erfolgen, wird seine Mitwirkung notwendig sein. Ist die Messung auch ohne Inanspruchnahme des Nachbarn möglich, ist es aus Rechtsgründen nicht zwingend.

Gleiches gilt im Übrigen für die Mitwirkung des „Störers“. Behörden können deshalb auch unangekündigte Messungen veranlassen. Dann wäre es ggf. kontraproduktiv, den Störer vorab zu informieren.

Aber dennoch ist es natürlich stets anzustreben, dass der Nachbar an einer behördlichen Messung „mitwirkt“, wenn diese der Aufklärung einer etwaigen Lärmbelastung dienen soll.

Mit freundlichen Grüßen

RA ...

„Anspruch nach BGB :

Ein Unterlassungsanspruch aus den Paragrafen BGB  1004, 906 ist gegeben, wenn eine Beeinträchtigung festgestellt werden kann, die entweder wesentlich und nicht ortsüblich ist, Oder aber wesentlich und ortsüblich aber durch wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen verhinderbar ist (vergleiche Staudinger/Roth 2016 BGB Paragraph 906, Rn.244). Ein Unterlassungsanspruch, ohne dass eine wesentliche Beeinträchtigung Festgestellt werden kann, scheidet damit unabhängig von der Frage der Ortsüblichkeit und wirtschaftlich zumutbaren Gegenmaßnahmen von vorneherein aus.

Urteil LG Freiburg 3. Zivilkammer Az 3S 257/18

 

Anspruch nach Ordnungswidrigkeitengesetz § 117 :

117 Unzulässiger Lärm. (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

 

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Audiovorführung fürs Gericht von Schlüsselstellen der Audios bei lokalen Hörakustikern prinzipiell möglich  :

Laut Iffland Bad Säckingen muß der vorhandene Hörplatz nur eingepegelt werden mit Referenzton

und Schallpegelmesser, der auf Wunsch angefordert werden kann.

Die Audioaufnahmen im Format .wave können auf Wunsch ins Netz gestellt werden, so dass einer

Ergänzenden Einzelfallprüfung nach TA-Lärm 98 Ziffer 3.2.2 durch das Gericht

beim lokalen Hörakustiker  nichts im Wege steht.

Schutzwürdigkeit von Terrassen nach TA Lärm

Die TA Lärm bestimmt selbst die für sie relevanten Immissionsorte (Ziff. 2.3 i.V.m. Nr. A.1.3 des Anhangs zur TA Lärm – hier auch etwa unbebaute Flächen). Nichtsdestotrotz werden auch Terrassen, Balkone oder Gartenanlagen als schutzbedürftig im Sinne der §§ 5 und 22 BImSchG angesehen, allerdings mit einem verminderten Schutzanspruch gegenüber Wohnungen und ohne Berücksichtigung der Nachtwerte. Im Ergebnis wird der Schutz der Außenanlagen durch den Schutz der Wohnanlage als abgegolten angesehen.

§ 1 : Was wir optimal und ziemlich exklusiv können:

Wir bieten bezahlbare Lärmdokumentation 7 x 24h für den Zivilprozess durch einen postverschickbaren Lärmrecorder. Dieser speichert die Originalaufnahme in CD-Qualität mit Original-Uhrzeit der Lärm-Stichproben. Er ist verplombt und dadurch gesichert gegen Manipulation der Uhr und des Lärmpegels.

Die Gutachten werden in Anlehnung an TA Lärm 98, Freizeitlärmrichtlinie, oder der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) erstellt. Besonders geeignet ist das Verfahren für verhaltens - und wetterabhängigen Lärm und die Erfassung von Lärmspitzen über Wochen und Monate. Wir sind schnell: uns reichen meistens 2 - 4 Wochen. Last not least: meine Gutachten sind ca. 8 Seiten kurz und auch für Laien weitgehend lesbar geschrieben.

§ 2 Gerichte, die uns im Beweisverfahren bereits beauftragt haben:

LG Freiburg 2O 368/12 Veranstaltungssaal Richter, Dr. Knaup

AG Freiburg 55H 36/12 Wärmepumpe Richterin Hertzel

AG Lörrach 9H23/08 Getränkehandel Richterin Dr. Reupert

AG Freiburg 57 URII/56/07 Automatiktür Einzelhandel Richterin Fodor

AG Hamburg 46C17/07 nächtliche Störungen im MFH Richterin König

LG Freiburg 5O 205/06 Kakaduhaltung Richterin Fodor

AG Besigheim 3C 1175/04 Klima-Anlage

LG Freiburg 10514/01 Küchenlüftung Gasthaus Freiburg

AG Breisach :H0/02 Sonnenschein / Vogels sowie

AG Breisach H15/98 Nussbaum / Wertbau

AG Emmendingen 7C81/01 Bachmann / Schulz

§ 3 Was Sie als Richter oder Anwalt zum Lärmrecorder im Hinterkopf behalten sollten:
  • Aufnahmeort = mutmaßlich am lautesten Ort der Wohnung des Geschädigten die Beurteilung der Zuverlässigkeit von dessen  Aussage beurteilt das Gericht, (ich kann anhand der Originalaufnahme Anhaltspunkte beisteuern)
  • Aufnahmezeiten: der Geschädigte drückt auf den Startknopf und nimmt damit Stichproben mutmaßlich zu den lautesten Zeiten
  • Uhrzeit nicht manipulierbar wegen Verplombung
  • Lärmpegel nicht manipulierbar wegen Verplombung (eine mutwillige  Abdeckung des Mikrofons ergäbe natürlich niedrigere Pegel)
  • i.a. keine Eignung meines Systems z.B.für Nachweis von Ruhe Eignung fürs Verwaltungsgericht nicht angestrebt, Im Einzelfall denkbar ... und fettgedruckt, damit es auch das OVG Niedersachsen versteht:
  • die Aufnahmen werden ausschließlich von mir im Labor ausgemessen!!! Der Geschädigte hat kein erklärungsbedürftiges Meßgerät in der Hand, sondern er bedient die Tasten: START, STOPP, das wars!
§ 4 Faustregeln und Eigenarten des Dezibels

Durch Logarithmieren der immens schwankenden Schalldruckpegel, die das Ohr oder ein Mikrofon verarbeiten kann, bekommt man als Lärmmaß handliche Zahlen von 0 - 100 Dezibel (dB) , allerdings mit ein paar unerwarteten Eigenarten ....

0 dB ist nicht nichts, sondern die Hörschwelle

1 dB Unterschied ist im direkten Vergleich im Labor gerade noch hörbar.

3 dB mehr / weniger Lärm bei Verdopplung / Halbierung der Anzahl gleich lauter Lärmquellen

Beispiel Rheintaltrasse : 4 statt 2 Geleise wären grob 3 dB mehr

10 dB mehr wird als doppelt so laut empfunden

15 dB Lärmminderung bringt eine Lärmschutzwand maximal

20 dB Lärmminderung : durchschnittliche Fenster und Türen

30 dB Lärmminderung : gute Fenster und Türen

50 dB Lärmminderung : 2 - schalige Reihenhaustrennwand

Alle Lärmpegel - Abkürzungen finden Sie unter :

http://www.acoustic-glossary.co.uk/definitions-l.htm

§ 5 Wieviel Meßgenauigkeit brauchen und bekommen wir eigentlich?

auf  5 Dezibel genau werden Geräusche erinnert laut Arbeitsmedizin, daher ist eine höhere Meßgenauigkeit als ca. +/- 2 dB bei nicht exakt reproduzierbarem ( menschen - oder windbeeinflusstem ) Lärm unwirtschaftlich !  ( Jetzt wissen Sie, warum andere Gutachter so teuer sind ).

10 dB mehr wird als doppelt so laut empfunden

15 dB Lärmminderung bringt eine Lärmschutzwand maximal

20 dB Lärmminderung : durchschnittliche Fenster und Türen

30 dB Lärmminderung : gute Fenster und Türen

> 50 dB Lärmminderung : 2 - schalige Reihenhaustrennwand

Die hier erforderliche und sicher erreichte Meßgenauigkeit :

  • eine Pegelklassierung mit 5 dB Klassenbreite (genauer unterscheidet der Mensch auf Dauer nicht) angesichts meist stark schwankender Lärmpegel und bis zu 12 dB Ermessensspielraum der TA Lärm 98! ( 6 dB Ton - / Informationshaltigkeit +  6 dB Vorbelastungsabschlag / Summation siehe z.B. den Leitfaden Luftwärmepumpen der LfU Bayern ).
  • Ich arbeite mit einem Norsonic - Kalibrator Klasse 0 als Referenz bei der meßtechnischen Auswertung, ein Diplom Elektrotechnik / Meßtechnik der TH Karlsruhe hat ebensowenig geschadet wie > 10 Jahre Berufspraxis in der industriellen Meßtechnik ( Siemens und Ingenieurbüros ) freiberufliche Gutachterpraxis seit 1989
  • Was Sie bekommen, ist ein Orientierungsgutachten in Anlehnung an TA  Lärm 98" über die Verletzung der Richtwerte ja / nein mit den besonderen Vorteilen:
  • Bezahlbarkeit
  • Langzeitaufnahmen rund um die Uhr
  • Lärmspitzenerfassung

Inzwischen haben wir auch ein Klasse 1 - Laptopsystem, das jede Anforderung erfüllt an Genauigkeit,

Frequenzumfang ( bis einschl. Infraschall ) und Empfindlichkeit ( ab 18 dB(A) = 7 dB unterhalb des niedrigsten

TA Lärm - Richtwertes ( nachts innen Ziffer 6.2 ).

§ 6 Wo ist Ihre untere Nachweisgrenze?

Unser günstiger Lärmrecorder schafft < 30 dB und  < 20 Hz.

Das reicht für Außenlärm ( kleinster Richtwert 35 dB), aber nicht für Wärmepumpenlärm innen.

Mit unserem neuen Laptopsystem Klasse 1 können wir Infraschall messen und runter bis 18 dB und 5 Hz

Damit lassen sich zB

  • Luftwärmepumpen und Blockheizkraftwerke perfekt ausmessen bis weit unter die Hörschwelle und
  • die Einhaltung des Innenrichtwert nachts überprüfen.
§ 7 Was heißt eigentlich das A bei dB(A)?

Das Ohr hört nachweislich tiefere Töne weniger gut als höhere. Also hat man sich weltweit geeinigt, dies messtechnisch genauso zu machen. Fertig sind die dB(A) mit den erwünschten Eigenschaften

1. handliche Zahlen s.o.

2. gehörrichtige Frequenzkorrektur mit der "A-Kurve", die angibt, welche Frequenz wie stark unterdrückt wird. Andere Frequenzbewertungskurven dienen anderen Zwecken, z.B. bewertet die C - Kurve linear, d.h.ist frequenzneutral. Über den Schädelknochen hören wir aber auch tiefere Frequenzen am Ohr vorbei, darauf basieren Hörgeräte für Gehörlose. Das ist in TA Lärm 98 aber nicht berücksichtigt und wird in der Fachwelt meines Wissens nicht diskutiert, obwohl allgemein bekannt. Einfacher Beweis:

Wenn der Lärm als lauter empfunden wird, sobald der Kopf auf dem Kopfkissen liegt, handelt es sich um tieffrequenten Körperschall ("Kopfkissenkriterium"). Daher schlage ich vor, tieffrequenten Lärm mit C - Bewertung zu messen.

Abkürzungen von Lärmgrößen siehe : http://www.acoustic-glossary.co.uk/definitions-l.htm

§ 8 Wie lese ich das Tieftonkriterium Punkt 7.3 der TA Lärm 98?

Ist es erfüllt, werden genauere Tieftonuntersuchungen nach DIN 45680 erforderlich. Das Kriterium lautet : LCeq - LAeq > 20 dB bei geschlossenem Fenster d.h. zu messen sind 1. der A - bewertete Lärmpegel siehe § 7 und 2. der C - bewertete Lärmpegel ( kann jeder Schallpegelmesser ) 3. Differenz > 20  dB ? Wenn ja : Tieftonuntersuchung nach DIN 45680 Das Kriterium ist kaum je erfüllt und wird daher diskutiert u.a. im Zusammenhang mit der Lärmproblematik von Luftwärmepumpen. Eine Neufassung der DIN 45680  ist in Arbeit ( 2012 ). Allgemein ist die Tieftonbewertung ein Problem. Wie gesagt ( § 6 ) schlage ich wegen dem Kopfkissenkriterium die Frequenzbewertung C vor, weiteres siehe Brummtonseite.

Inzwischen können wir mit unserem Klasse 1 - System das Tieftonkriterium perfekt untersuchen auch nach DIN 45680.

§ 9 Was mein Lärmrecorderverfahren i.a. nicht kann:

1. Nachweis von Ruhe

Dazu gibt es konventionelle Lärmmeßtechnik, die gehört aber nicht in ungelernte Hände.

2. Verwaltungsgerichte bedienen

Diese entscheiden über die Zulässigkeit von Millionenprojekten. Dafür sind verständlicherweise nur die genauestmöglichen Meßausrüstungen gut genug (" geeicht Klasse 1 ") die Anwesenheit des Sachverständigen bei der Messung unentbehrlich alle TA Lärm - Vorschriften genauestens einzuhalten. Dann kostet das Gutachten eben satt  5 - stellig - gar kein Problem bei investierten 10 Mio. €.

§ 10 ... und was kann man alles falsch machen mit Ihrem Gutachten?

1.  Einsatz vor Verwaltungsgericht - nur ausnahmsweise sinnvoll. Mein Gutachten dokumentierte zB eine seltene Richtwertverletzung, war aber für einen verwaltungsrechtlichen Angriff auf die Baugenehmigung des Nachbarn nicht geeignet. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wurde mein privates Gutachten schon mal stillschweigend akzeptiert.

2. Anwalt hat nie bei mir angerufen und meinen Lärmrecorder nie gesehen Das OVG Niedersachsen urteilt in freier Tatsachenerfindung über mein Gutachten : "Durchführung der Messungen durch betroffenen Nachbarn" ...."Damit ist nicht sichergestellt, daß die Messung sachkundig durchgeführt wird" siehe § 3 : ausschließlich ich messe und werte aus. Das Gericht geht offensichtlich irrtümlich davon aus, ich hätte ein Meßgerät verschickt. Alle Mißverständnisse wären mit 1 Telefonat und 1 Email lösbar gewesen, wenn man denn gewollt hätte. Ohne Kooperation funktioniert mein System nicht.

3. Satellitenfoto im dünnbesiedelten Gebiet voll daneben : ... peinlicher Fehler, der dem Kunden nie aufgefallen ist, aber dem aufmerksamen OVG. Ich war bekanntlich nie vor Ort und kann den Fehler daher nicht finden.  Ohne Kooperation funktioniert mein System nicht.

4. Datenanalyse nicht verstanden Das OVG urteilt über mein Gutachten ... "Es greift bestimmte Ereignisse heraus ..."

... die laut Gutachten nur selten vorkamen. Richtig. Genau das ist meine Aufgabe :

Richtwertverletzungen herausfiltern aus monatelangen Aufzeichnungen. Damit kann man natürlich keine Baugenehmigung vor dem OVG angreifen wie der Anwalt.

5. Das Gericht kann eine Berechnung nicht nachvollziehen gibt aber kein Geld aus für einen Gerichtssachverständigen, der das sicher kann. Nur erklärbar durch die vorangegangene  vermeidbare Serie von Mißverständnissen. Ein Telefonat reicht !  

 

P.S. 1 : Trotz Kritik des Gerichtes :

der Mandant erreichte sein Ziel der Lärmbeseitigung und damit der Wiederherstellung seines Immobilienwertes= seines Vermögens :

über einen 6 -stelligen Wertzuwachs bei 2500 € Gutachten hat er sich nicht beschwert !

P.S. 2 :* ... übrigens übersetze ich "konservative Abschätzung" aus dem Ingenieurdeutsch ins Hochdeutsche mit :"Annahmen / Unsicherheiten zu Ungunsten der Arbeitshypothese" und frei ins Juristische etwa mit "advocatus diaboli" ...

 
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Ich freue mich auf die erfolgreiche Zusammenarbeit!

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