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Blockheizkraftwerke
Zunächst einige LInks zur Vertiefung: ultimative BHKW-Lärmuntersuchung Stand 2014:
http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/laermminderung_bga.pdf
Lärmdämmung siehe www.schallbox.de
und http://www.reinicke-gmbh.de/ansprechpartner.htm
Kritisch:
- Gasmotor in Anwohnernähe < 250 m, besonders bei "Satellitenanlagen",bei denen der Motor direkt vorm Haus das über km zugeleitete Biogas verbrennt. Am gefährlichsten natürlich die Anlage im eigenen Keller direkt unter Schlafzimmer / Klassenzimmer / Krankenzimmer. Das mußte schon mal wieder abgebaut werden.
- Nachtbetrieb : Die Landesanstalt für Umwelt Bayern schreibt in ihrem Leitfaden Biogasanlagen von 2011 in der Zusammenfassung S. 33 vorletzter Absatz : "Ein Betrieb zur Nachtzeit sollte nur in einigen wenigen Einzelfällen z.B. bei ausreichend großen Abständen zwischen Anlage und Wohnbebauung zulässig sein, und eher die Ausnahme bilden." Das war deutlich ! Das Haupt - Beschwerderisiko beim BHKW - Lärm ist jedoch nirgends thematisiert bisher : Sobald die Hauptfrequenz des Motors irgendeine Resonanzfrequenz eines Anwohnerzimmers trifft, haben Sie den worstcase und das Haus zittert siehe Brummtonseite, dort auch Stellungnahme Gewerbeaufsicht Niedersachsen : ..."Hinzu kommt, dass tieffrequenter Schall, sofern er nicht ohnehin durch Körperschall übertragen wird (siehe auch Erschütterungen), beim Übergang in Gebäude nur wenig abgeschwächt wird und in geschlossenen Räumen mit gebräuchlichen Abmessungen sogar resonant verstärkt werden kann." ...