Have any questions?
+44 1234 567 890
Schießlärm
Hier lassen wir dem Spezialisten den Vortritt :
Dr.-Ing. Rainer Kubicek ( Kontaktdaten s.u. ) bietet an :
Messung und Bewertung von Schießgeräuschimmissionen
nach VDI 3745-1 und
Beratung zum baulichen Schallschutz an Schießständen
Die Beurteilung von auf Wohngrundstücke einwirkenden Schießgeräuschen – verursacht durch den Betrieb von offenen Vereins-Bahnenschießanlagen und Wurftaubenschießständen (Trap/Skeet) – stellt ein besonderes Problem des anlagenbezogenen Geräusch-immissionsschutzes dar. Dies ist einerseits durch die Vielzahl der verschiedenen, auf Vereinsschießständen zum Einsatz kommenden Handfeuer-Kurz- und -Langwaffentypen unterschiedlicher Kaliber als auch andererseits durch die besondere Spezifik der erzeugten Schießgeräuschereignisse als Kombination aus Mündungs- und Geschossknall begründet.
Für die nach 4.BImSchV, Pkt.10.18, Spalte 2, immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen offenen Schießanlagen liegen in den als Anlagenbetreiber fungierenden Schützenvereinen zumeist 20 bis 40 Jahre alte Genehmigungsbescheide vor, die teilweise nur den Schießbetrieb mit Kleinkaliber-Kurz- und Langwaffen erlauben. Zwischenzeitlich wird aber in vielen Schützenvereinen Schießbetrieb mit Großkaliber-Kurz- und –Langwaffen ausgeführt oder ist beabsichtigt. Diese Schießbetriebserweiterung stellt eine wesentliche Änderung nach § 16, BImSchG, dar und ist damit genehmigungsbedürftig, weil sie erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.
Grundlage der Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen und für die Wirksamkeit von baulichen Schallschutzmaßnahmen bilden das Verständnis der Eigenschaften der Mündungs- und Geschossknallentstehung, deren Einflussfaktoren sowie die Eigenschaften der Knallausbreitung im Freifeld und über die in offenen Schießständen zwingend vorhandenen Schießstands- und Sicherheitsbauten.
Hierzu liegen beim unten genannten fachlich Verantwortlichen umfangreiche Kenntnisse vor, gewonnen bei Forschungsuntersuchungen für das Bundesland „Freistaat Thüringen“ und bei eigenen messtechnischer Untersuchungen im Rahmen beruflicher Tätigkeit in der Genehmigungs- und Überwachungsbehörde bei der Beurteilung von offenen Schießanlagen – so dass folgende Leistungen erbracht werden können:
Þ Gesteuerte Schießgeräuschpegelmessungen nach VDI 3745-1 mit geeichter und für Schießgeräuschmessungen geeigneter Messtechnik nach DIN 45657 und Schießlärmbewertung nach TA LÄRM in Verbindung mit VDI 3745-1.
Þ Ungesteuerte Schießgeräuschpegelmessungen nach VDI 3745-1 (im Auftrag betroffener Anwohner) mit geeichter und für Schießgeräuschmessungen geeigneter Messtechnik nach DIN 45657 und Schießlärmbewertung nach TA LÄRM in Verbindung mit VDI 3745-1.
Þ Schießgeräuschimmissions-Prognosen für Vereins-Bahnenschießstände als Neubauten oder für wesentliche Änderungen des Schießbetriebes nach einem eigens hierzu entwickelten Berechnungsverfahren
Þ Schießgeräuschimmissions-Prognosen für Vereins-Wurftaubenschießstände als Neubauten oder für wesentliche Änderungen des Schießbetriebes nach einem eigens hierzu entwickelten Berechnungsverfahren
Þ Beratung und Hilfestellung für Schützenvereine bei der Antragstellung für ein immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren z.B. bei Erweiterung des Schießbetriebes von Kleinkaliber- auf Großkaliberwaffen
Þ Beratung von Schützenvereinen zum organisatorischen Schallschutz (Berechnung von Gewichtsfaktoren für Schusszahlbegrenzungen) und zu den Möglichkeiten baulichen Schallschutzes im Bereich der Schießstands- und Sicherheitsbauten und zu dessen Wirksamkeitsgrenzen der Mündungs- und Geschossknalldämpfung.
Kontakt :
Dr.-Ing. Rainer Kubicek
mobil 0173-5671077
tel. 06238-9896909
Schloßstraße 30
67229 Laumersheim