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Kirchenglocken
Sakra sakra !
Glockenläuten – sakrale Tradition oder Lärmbelästigung?
Es gibt rechtlich zwei Arten von Glockengeläut: Sakrales Läuten bei Gottesdiensten usw. siehe 1. und Uhrzeitschlagen siehe 2.
1. Sakrales Glockenläuten ( oder "liturgisches Gl. ")
Es kündigt eine kirchliche Handlung, ein kirchliches Fest oder einen anderen kirchlichen Anlass an. In der sogenannten Läuteordnung ist festgelegt, wie die Kirchenglocken zu läuten sind. Das kann regional verschieden geregelt sein. Besonderheiten bestehen bei aktiven Klosteranlagen, die zum Beispiel jede Stunde zum Gebet die Glocken ertönen lassen dürfen.
Rechtlicher Schutz : Das sakrale Glockenläuten ist durch die Religionsfreiheit im Deutschen Grundgesetz (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) geschützt. Wer sich durch den Glockenschlag gestört fühlt und gerichtlich dagegen klagt, hat so gut wie keine Chance auf Erfolg. Denn laut Gesetz steht das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung über dem individuellen Ruhebedürfnis jedes einzelnen Bürgers. Das Glockenläuten muss also hingenommen werden. Schließlich könnten Anwohner, die in die Nähe einer Kirche ziehen, damit rechnen, dass die Glocken ertönen werden. Denn zumeist war die Kirche bereits vorher an ihrem Platz. Wer die Kirche erst später bemerkt und das Läuten als Lärmbelästigung gerichtlich überprüfen lassen will, muss vor dem Verwaltungsgericht klagen. Ein Versuch kann durchaus erfolgversprechend sein. Denn es gibt Entscheidungen einzelner Gerichte, die auch das sakrale Glockengeläut als Lärmbelästigung eingestuft haben und der Klage auf Unterlassung stattgaben.
Gütliche außergerichtliche Einigung : Bevor Sie den Weg zum Gericht einschlagen, sollten Sie jedoch zuerst mit der Kirchengemeinde sprechen. Unter Umständen können Sie sich mit ihr gütlich einigen. In absoluten Ausnahmefällen hat die Kirche vom sakralen Geläut schon mal abgesehen. So geschehen 2012 am Ulmer Münster anlässlich eines Elton John Konzerts. Allerdings bat der Popstar persönlich, für die Dauer des Konzerts keine Glocken ertönen zu lassen. Die evangelische Kirchengemeinde folgte seiner Bitte und ließ die Glocken schweigen.
2. Nicht sakrales/weltliches Glockenläuten / Uhrzeitschlagen :
Zu weltlichem Glockengeläut zählt alles, was nicht in Zusammenhang mit kirchlichen Ritualen steht. Dazu gehört zum Beispiel der Glockenschlag zur vollen, halben und viertel Stunde. Er geht zurück auf das Mittelalter, als die Menschen noch keine Uhren besaßen. Ebenfalls weltlich ist das Glockenläuten in Alarmfällen. Vor allem in ländlichen Gegenden ist es oft die einzige Möglichkeit, Bewohner vor einer Gefahr zu warnen. Ebenfalls weltliche Tradition: das Einläuten des neuen Jahres.
Rechtlicher Schutz : Für weltliches Glockenläuten gilt das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung nicht. Es gilt als Umwelteinwirkung und wird im Immissionsschutzgesetz geregelt. Nach Paragraf 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen zu unterlassen, die die Allgemeinheit oder Nachbarschaft gefährden oder sie in erheblichem Maße belästigen. Beurteilt wird, ob und in welcher Intensität eine Umwelteinwirkung gegeben ist. Berücksichtigt werden die Lärmrichtwerte nach der TA Lärm sowie die individuelle Gebietsart, in der das Glockenläuten stattfindet. Eine geringfügige Überschreitung der Richtwerte wird zumeist zugestanden. Gerichtlich gilt: Überschreitet der Glockenton diese Werte nicht, hat eine Unterlassungsklage keine Aussicht auf Erfolg. Anders sieht es beim Stundenschlag aus. Der gilt heute als überholt, da jeder eine Uhr oder ein Handy besitzt, um die Uhrzeit abzulesen. Zuständig für Klagen gegen weltliches Glockenläuten sind die Zivilgerichte.
Aufgrund unseres Gutachtens wurden die Kirchenglocken abgestellt zB in :
- 79379 Britzingen 2020 ( Dorf ) auf Initiative eines Gastwirts
Für weitere Information empfehle ich: Geräusche durch Glocken ( PDF )
http://www.juraforum.de/lexikon/glockengelaeute
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm