Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Kontakt

Ingenieurbüro Wittstock
Sulzburger Str. 1
79114 Freiburg

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

DE
Haben Sie Fragen? 0761/4761222

Auflagen im Mischgebiet, Pegelbegrenzung, Gehörschutz

Auch eigene Hauseinbauten wie Wärmepumpen müssen „den anerkannten Regeln der Technik“ und damit der TA-Lärm entsprechen urteilte jüngst das OLG Düsseldorf. Selbst eine verhältnismäßig geringe Überschreitung des Pegels sorgte dafür, dass der Handwerksbetrieb, welcher die Anlage eingebaut hatte nachbessern musste, obwohl hierzu keine Vereinbarungen im Vertrag geschlossen wurden.

Heizungslärm

„Landgericht Berlin zu 64 S 485/99 Heizungslärm: Überschreitung des Hintergrundpegels wichtiger als Überschreitung des Richtwertes.

Download Urteil: hier

Einzelheiten beim Lärmfachanwalt: edmund.m.jung@rechtsanwalt-jung-freiburg.de

Copyright 2024. All Rights Reserved.

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutz Impressum
Schliessen