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Hundegebell - wir zählen die Bellimpulse wochenlang automatisch
Dank ausgefeilter akustischer Mustererkennungsverfahren aus der Bioinformatik
( KI - Methoden ) können wir zB für Prozesse gegen Hundehalter
- unbegrenzt auch Zehntausende Hundebeller automatisch zählen und klassieren
- Wenns sein muß auch ganzjährig per internet
- und das komplett fremdgeräuschbefreit : Verkehr, Wind, Autotüren -
- alles komplett eliminiert aus der Berechnung
Das liefert Ihnen keine andere uns bekannte Firma. Weltweit.
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Das schreibt unser Kunde Dr. H. nach Erhalt seines Lärmgutachtens
( offizieller Hundeplatz direkt an 1a - Wohnlage ),
in dem wir nachgewiesen hatten, daß der Hundeplatz
1. nichtmal im Gewerbegebiet genehmigungsfähig wäre und
2. auch in der verbotenen Zeit nach 22 h ungestört von Polizei und Behörden weitergekläfft wird
Sehr geehrter Herr Wittstock,
Herzlichen Dank.
Das Gutachten spiegelt genau unser Gefühl der Lärmbelästigung wider.
......
Mit freundlichem Gruß
Dr. H.
Am 5. Nov. 2023, um 13:10, Gerold Wittstock <wittstock@laermberatung-wittstock.de> schrieb:
Guten Tag Herr Dr. H.,
hier kommt das erste mir bekannte Hundelärmgutachten mit klarer Richtwertverletzung tags.
Schönen Sonntag und viel Erfolg ! Mit freundlichen Grüßen aus Freiburg, Dipl. Ing. Gerold Wittstock
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Hier kommt die klare Ansage von Fernsehjurist Möller :
https://www.youtube.com/watch?v=Qh4Zf8mjbkU
SWR Marktcheck : 30 Minuten Bellen am Tag, max. 10 Minuten am Stück
Da gibt’s ein Urteil.
Einer unserer Erfolge vor Gericht :
Stundenlanges nächtliches Bellen im Freien wurde vom Betreiber schlichtweg abgestritten - klarer Fall für uns - und das Gericht.
https://www.nw.de/lokal/kreis_herford/loehne/23600810_Hundepension-in-Loehne-muss-in-den-Ferien-schliessen-Womit-die-Stadt-jetzt-droht.html
https://www.rtl.de/cms/genervter-nachbar-laesst-hundepension-schliessen-doch-geht-es-ihm-wirklich-um-das-bellen-5051479.html
Lärmrechtler RA Johannes Grell schreibt uns dazu :
Sehr geehrter Herr Wittstock,
.... Bei der lärmtechnischen Beurteilung von Hundebellen wird die TA Lärm von der Rechtsprechung mangels eines alternativen Regelwerks orientierend herangezogen, auch wenn sie nicht für diese bestimmte Art des Lärms vorgesehen. Dennoch spielen die Lärmwerte eine nicht unerhebliche Rolle. Daneben ist die Höhe der Einzelspitzenereignisse von Bedeutung sowie die jeweilige Dauer des Lärms über einen gewissen Zeitraum. Hundebellen von kurzer Dauer ist hinzunehmen. Stundenlanges Bellen, welches sich von Tag zu Tag wiederholt, kann selbst ohne Richtwertüberschreitungen zu Einschränkungen führen.
Neben der Berechnung nach TA Lärm ist mithin eine Aussage über die regelmäßige Dauer der Lärmeinwirkungen während des gesamten Tages hilfreich. In der Rechtsprechung wird wie folgt formuliert.
„Lautes Hundegebell ist eine (Geräusch-)Immission im Sinne dieser Vorschrift, da es sich um „Lärm“ handelt und auf einen normal lärmempfindlichen Menschen belästigend wirkt. Belästigungen sind Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlbefindens, die noch keine Gesundheitsschäden bewirken. Lautes Hundegebell ist bereits aufgrund seiner Eigenart als ungleichmäßiges, lautes Geräusch dazu geeignet, das körperliche und seelische Wohlbefinden eines verständigen Durchschnittsmenschen zu beeinträchtigen. Belästigungen sind erheblich, also nicht mehr geringfügig, wenn sie das übliche und zumutbare Maß übersteigen; dies richtet sich nach Stärke, Häufigkeit und Dauer des Lärms sowie nach dem konkreten Zeitpunkt der Lärmimmission sowie deren Ortsüblichkeit. Nach der Rechtsprechung sowohl der Zivil- als auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der sich die Kammer anschließt, ist es bei Geräuschbelästigungen, die von einer Tierhaltung ausgehen, für die Annahme einer „erheblichen“ Belästigung nicht erforderlich, dass diese die Immissionsrichtwerte überschreiten, die für die Bestimmung der Erheblichkeit von Geräuscheinwirkungen durch Anlagen in Regelwerken wie z.B. der TA-Lärm festgelegt sind; dies gilt insbesondere bei Störungen der Nachtruhe […].“
vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 19.12.2018 (juris – Rn. 18) mit Verweis auf VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 16.11.2010 – 5 L 130/10 (juris – Rn. 21)
Und weiter.
„Dementsprechend haben Anwohner gelegentliches Hundegebell einzelner Hunde hinzunehmen, soweit die Geringfügigkeitsschwelle nicht überschritten wird. Etwas Anderes gilt aber, wenn Hunde, die auf einem Nachbargrundstück gehalten werden, regelmäßig zur Nachtzeit bellen. Das Interesse des Hundehalters kann dann gegenüber dem gesetzlich geschützten Bedürfnis der Anwohner auf Wohn- und Nachtruhe zurücktreten, weil die Belästigungen in der Regel erheblich sind […].“
vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 19.12.2018 (juris – Rn. 18) mit Verweis auf VG Gelsenkirchen, Urt. v. 18.09.2014 – 8 K 3784 (juris – Rn. 18); VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 16.11.2010 – 5 L 130/10 (juris – Rn. 21); VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 26.09.2013 (juris – Rn. 38)
.....
Beste Grüße
Johannes Grell
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Tipps für Hundehalter :
Hunde bellen nachts weniger, wenn sie:
- nachts im Haus sind (statt im Garten auf Katzen - und Rattenjagd) und
- abends satt sind. Daher werden Wachhunde nur morgens gefüttert.
- Ab insgesamt etwa 1 h täglichem Bellen sehen die Richter ein Problem.
- Heute gibt es überall Hundetrainer.
- Es gibt Hundehalsbänder mit Ultraschallsender für 30 €, die bei Dauergebell einen für Hunde lästigen aber für Menschen unhörbaren Ton senden und dadurch dem Tier die Lärmerzeugung abgewöhnen. Lassen Sie sich dazu beraten s.o.
Hundegebell - Urteile : VG Trier, 8 L 111/20.TR und 5. Juli 2013, Az.: 11 ME 148/13
Ebenfalls zur Bioakustik und den beratungsrelevanten Lärmquellen zählt Froschquaken :
teilweise extrem laut, Balzzeit April bis Juni,nachts ( offene Fenster ) und z.T. gesetzlich geschützt.
Legale Tipps dazu aus
https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/laute-froesche-im-teich-so-wird-man-sie-artgerecht-wieder-los-N6AMPMJUKFFHRKURF2ARP6RKWM.html
- Springbrunnen im Teich für bewegtes Wasser
- Teichpflanzen entfernen und Laichplätze verringern
- Fische im Teich verringern Froschlaich
- Vogelstation im Garten installieren
- Teichzaun gegen Frösche