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Verkehrslärm
Würden die Lärmrichtwerte aus z.B. TA Lärm 98 auf Verkehrslärm angewendet, würden wir (technischer Stand heute):
- mit dem Rad zur Arbeit fahren www.adfc.de (unter „Politik / Mit dem Rad zur Arbeit“),
- könnten nachts besser schlafen,
- hätten schon morgens um acht Sauerstoff im Hirn,
- kein Cholesterinproblem
- und deutlich mehr Geld.
Für tatsächlichen, also gemessenen Verkehrslärm gibt es keinerlei einklagbare Obergrenzen, sonst müssten die fahrbaren Untersätze der Schlechterverdienenden + Motorräder + LKWs mindestens reduziert und eine Menge akustisch hoffnungsloser Straßen verkehrsberuhigt werden.
2021 haben wir in Berghaupten 2 Wochen durchgehend Lärm gemessen siehe
https://berghaupten.de/dreispuriger-ausbau-der-b-33-laermmessungen/#more-7463
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Forscher-Autoverkehr-fuer-Kommunen-dreimal-so-teuer-wie-Bus-und-Bahn-3972379.html vom 19.2.2018
https://www.facebook.com/SWRFernsehen/videos/858555024543316/
Einsatz von L10 im Verkehr und L90 für HIntergrundgeräusch :
https://www.gracey.co.uk/basics/statistics-b1.htm
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/oldtimer-zahlen-wachsen-101.html
Für die Stand 2022 rund 1 Million >30 Jahre alte Motorfahrzeuge gelten u.a. keinerlei Umweltvorschriften
auch nicht die Umweltzonen der Stadt. Fahren jedes schöne Wochenende in Schwärmen durch Schwarzwald und Alpen.
Machbar sind:
- Verkehrslärm – Kurzgutachten www.stiftung-warentest.de/online/ Suchwort „Verkehrslärm“ liefert dort: Lärm macht krank 23.9.2003....
In Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltamt erstellen wir für Sie ein
Lärmgutachten und geben Tipps und Handlungsempfehlungen zum
Schutz vor Straßenlärm. Preis: 47 Euro - Verkehrslärm-Aktions-Koffer des Verkehrsclub Deutschland www.vcd.org
den Sie beim VCD ausleihen können. Mit dem darin enthaltenen Schallpegel-Messgerät
können Sie selbst die Lärmintensität an Ihrer Straße ermitteln und öffentlichkeitswirksame Aktionen durchführen. ".
Ab 30 € pro Woche. Zum Selbstauswerten auch am PC. - Schallpegel - Meßgerät mieten bei http://www.mietfix.de.
- Tempo 30 – Zonen und Schallschutzfenster fordern
- Schalldämmlüfter ins Fenster: u.a. www.siegenia-aubi.com oder
- www.meltem.com = www.dezentral.info komfortabel mit Wärmetauscher und Fernbedienung.
- https://www.hafencity-fenster.de/
Mein Lärmrecorder siehe "Private Lärmgutachten" wird im Verkehrslärm manchmal eingesetzt zur Untermauerung der politischen Forderung nach Lärmschutzmassnahmen, beispielsweise Flughafen Wien:
- Messergebnis: Lärmspitzen 75 - 85 db(A) typisch alle 2 Minuten (für Gerichte und Planer irrelevant)
- Offizielle Zahlen: rund 60 dB(A) (ein Tagesmittelwert, für Anwohner irrelevant)
Im allgemeinen sind Verkehrslärmmessungen unerheblich laut Gesetzeslage...
siehe auch Lärmschutzwände).
Ein kompetenter Verwaltungsrechtler schreibt mir : Fahrbahnschwellen zur Tempobegrenzung :
Sehr geehrter Herr Wittstock,
ein Rechtsanspruch auf Fahrbahnschwellen besteht grundsätzlich nicht. Verkehrsbeschränkungen stehen im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das gilt erst Recht für die Maßnahmen, die der Durchsetzung von Verkehrsbeschränkungen dienen.
Eine Haftung des Baulastträgers oder der Verkehrsbehörde für Unfälle kommt prinzipiell nur um Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in Betracht. D.h. dass jeder Verkehrsteilnehmer in der Lage sein muss, im Rahmen des Widmungszwecks den Verkehrsweg ohne offenkundige Gefahren nutzen darf. Unfälle, die auf verkehrswidrigem Verhalten beruhen, zählen damit regelmäßig nicht zur Verkehrssicherungspflicht. Aus dem Grunde haftet die Kommune nur bei einer ursächlichen Verkehrssicherungspflichtverletzung auch für Unfallschäden.
Fahrbahnschwellen kommen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht nur in solchen Straßen in Betracht, in denen so langsam gefahren werden muss, dass auch legal tiefliegende Fahrzeuge ohne Schaden die Schwelle überfahren können. Damit dürften Schwellen praktisch nur im verkehrsberuhigten Bereichen (sog. Spielstraße) in Betracht kommen. Dort darf nur Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) gefahren werden.
In einer Tempo 30-Zone müssten Schwellen also so ausgelegt werden, dass ein legal tiefgelegte Fahrzeug mit 30 km/h schadlos über diese Schwelle fahren kann. Ansonsten haftet der Baulastträger für die Schäden am Fahrzeug.
Wenn die Kommune Fahrbahnschwellen ablehnt, weil sie auch Rettungsfahrzeuge, die im Einsatz schneller fahren dürfen, behindert oder gefährdet, ist das rechtlich nicht zu beanstanden. Ganz im Gegenteil würde das erneut Haftungsfragen aufwerfen, wenn durch solche verkehrsbehindernden Maßnahmen die effektive Rettung von Menschen beeinträchtigt wird. Ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (z.B. bei einem zeitverzögerten Rettungseinsatz bei einem Schlaganfallpatienten) dürfte zwar schwierig zu beweisen sein, doch ist das durchaus rechtlich heikel.
Es verbleiben ausreichende Alternativen, um Verkehrsteilnehmer effektiv zur Einhaltung der Geschwindigkeit zu erziehen (insbesondere feste oder häufige mobile Geschwindigkeitsmessungen).
Mit freundlichen Grüßen ...
zu Tempomessungen per privater Kamera :
Sehr geehrter Herr Wittstock,
jegliche automatisierte Film- oder Fotoaufnahme aus dem öffentlichen Straßenraum sind Privaten grundsätzlich untersagt. Die Verwendung solcher Aufnahmen unterliegt auch grundsätzlich einem Verwertungsverbot.
Ausnahmen gelten für sog. Dashcams, mit denen ein Unfallgeschehen automatisiert aufgezeichnet wird und für den Fall, dass der Geschädigte ohne die Filmaufnahmen in eine Beweisnot geraten würde (so eine umstrittene Rechtsprechung des BGH).
Darüber hinaus ist Privaten sogar verboten, mit privaten Schildern, Radarfall-Attrappen oder sonst aktiv auf den Verkehrsfluss „behindernd“ einzuwirken. Das kann schnell als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ausgelegt werden und ist eine Straftat, die auch gerne verfolgt wird.
Mit freundlichen Grüßen .....