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Häuslebauerseite

Da Ihr Architekt sich wahrscheinlich kaum um Schalldämmung kümmert, ( dazu brillant : https://www.ted.com/talks/julian_treasure_why_architects_need_to_use_their_ears?language=de )

hier ein paar Tipps aus der Praxis:

1. Standardfehler „Großzügigkeit“ in Eigentumswohnung und Reihenhaus

„grosszügige Grundrisse .. Galeriewohnung .....Wohnlandschaft ... Offenes Wohnen ..“ klingt gut im Verkaufsgespräch. Das Ergebnis ist: Verkauft wird eine Wohnung mit einem Riesen – Repräsentationsraum ... und noch ein bisschen was Drumherum. Auf Deutsch: da fehlen einfach ca. 4 Trennwände gegenüber der etwas spießigeren Lösung. Das hat 2 Konsequenzen:

  1. Null Wand = Null Schalldämmung leuchtet eigentlich jedem ein (ausser im Kaufrausch)
  2. Nachhallzeit verdoppelt (Klatschen Sie mal in die Hände im Hauptraum)
    • ideale Akustik für private Kammermusik oder die Home-Cinema – Anlage
    • ideal für die Vernissage Ihrer umfangreichen Gemäldesammlung wenn das eine
    • freistehende Villa WÄRE - ist es aber nicht !

Außerdem ist es noch schicker, sparsam zu möblieren ... was die Nachhallzeit weiter erhöht. Damit haben Sie die ideale Verstärkung aller Geräusche, auch der vom Nachbarn. Geeignete Grundrisse stehen seit 1994 in der VDI 4100 (mit Beispielen) bzw. in DIN 4109 -10 A.3 Hinweise zur Grundrissplanung. Es gibt die Schallschutzstufen: I (= gesetzl. Minimum) II und III mit allgemeinverständlichen Kriterien, was das bringt (Tabelle A1). Sie können mir Ihre Pläne für einen Check schicken.

2. In Reihenhäusern Schallübertragung über die Dachkonstruktion:

In Doppel - und Reihenhäusern findet man in den Dachgeschossen bei Steildächern häufig erheblich geringere Schalldämm-Maße als in den darunter liegenden Geschossen. Ursache ist in der Regel eine verstärkte Schall - Längsleitung über den Dachaufbau, weil nicht sauber getrennt wurde. Hier ist eine Messung der tatsächlich erreichten Luftschalldämmung für wenige tausend € eine gute Investition: War alles ok, haben Sie als Eigentümer für alle Zukunft den Nachweis, liegt ein Mangel vor, nehmen Sie den Architekt in Regress und sparen sich 30 Jahre Ärger durch Trennen der Dachkonstruktion, was relativ bezahlbar ist. Einer meiner Kunden hat das mit Erfolg getan, nach der Sanierung hat mich der Bauträger mit der Kontrollmessung beauftragt: alles war in bester Ordnung.

3. Vorsicht: „Ruhige Lage ohne Aussenlärm“

Wenn Sie in Ihr Traumhaus im Neubauviertel endlich eingezogen sind ... („reines Wohngebiet“) , fallen Ihnen die Innengeräusche umso stärker auf, je weniger maskierender Lärm von der Straße kommt. Das kann nerven. Daher müssen Sie im ruhigen Wohngebiet (und nach einer energetischen Sanierung) paradoxerweise mehr Geld ausgeben gegen Lärmquellen von innen als in der Innenstadt bzw. vor der Sanierung. Das ist beherrschbar... ... nur müssen Bauunternehmer und Käufer das vorher wissen.

4. Vorsicht: „Keller gespart“

Wohnen in den Städten oder am Rande der Zentren liegt im Trend. Eine auf teuren Grundstücken bezahlbare Lösung sind Reihen- und Doppelhäuser. Vorsicht ist allerdings bei nicht unterkellerten, gereihten Häusern geboten. Sie erfüllen selten den heute als Stand der Technik geschuldeten  "erhöhten Schallschutz".Jeder Eigenheimbesitzer kann erwarten, den Lärm des angrenzenden Nachbarn (fast) nicht zu hören. Das gilt auch für Reihen- und Doppelhäuser.

Allerdings schützt die Haustrennwand nur dann ausreichend gegen Nachbarlärm, wenn sie fachgerecht ausgeführt ist. Im Klartext bedeutet das: Sie musszweischalig von der Kellersohle bis zum Dach gehen, ausreichend schwer sein und eine mindestens 3 cm breite, durchgehende Trennfuge haben. Nur dann erfüllt sie den Vorschlag für erhöhten Schallschutz von 67 dB der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau", der heute sogenannter "Stand der Technik" ist. Ohne die Schallabschwächung über die Kellerwände können Trennwände selbst bei getrennten Fundamenten diesen Schallschutz kaum erzielen.Bei gerichtlichen

Auseinandersetzungen gilt er als geschuldet, ohne im Bauvertrag ausdrücklich vereinbart zu sein. "Wir erhalten von genervten Hausbewohnern immer wieder Hilferufe, wie sie sich gegen nachbarlichen Lärm schützen können. Helfen können wir wenig, denn sie leben in einem nicht unterkellertem Reihen- oder Doppelhaus", bedauert Reiner Pohl von der Infozentrale Pro Keller e.V.. Mangelhafter Schallschutz von Haustrennwänden lässt sich nachträglich kaum verbessern. Der Käufer hat doppelten Schaden, denn laute Häuser nerven nicht nur.

Sie bedeuten zusätzlich einen erheblichen Vermögensverlust, denn Hausbesitzer müssen potentielle Käufer auf den mangelnden Schallschutz hinweisen, um Schadensersatzforderungen vorzubeugen. Nicht unterkellerte Bestandsimmobilien lassen sich ohnehin schlechter  als unterkellerte Häuser verkaufen, zeigen sämtliche Maklerumfragen. BAULEX 10.März 2005 (Und dazu noch meine Erfahrung aus der Baufeuchte - und Schimmelpilzberatung:

Die Hauptfunktion des Kellers ist die des unbewohnbaren Abstandshalters gegen Grundwasser und die Bodenkälte (und für Fahrräder und Kartoffeln). Wer das unterste Geschoss bewohnt, kann sich leicht massive Feuchte - und Schimmelprobleme einhandeln durch drückendes Wasser einerseits und Sommerkondensation andererseits).

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