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Baulärm

Am lautesten ist natürlich der Abriß und Rammarbeiten. Da kriegen die Behörden Anwohnerdruck.

Dafür sind wir bundesweit erfahrene Komplettanbieter mit den Bausteinen :

1. Lärmprognose zwecks Nachweis Einhaltung der AVV Baulärm - Richtwerte

gegenüber der Behörde, was zu täglichen Einsatzbegrenzungen führen kann

2. Ganzjahres - Lärmüberwachung im Bauleiterbüro

und zur Kontrolle parallel dazu beim Beschwerdeführer

3. Anwohnerbeschwerdemanagement : wir übernehmen die gesamte Anwohner -

und Behördenkommunikation mit den Einzelbausteinen :

7x24h Hotline, Bauschilder, Flyer mit QR - Code, schritthaltend gepflegte Projektwebsite.

 

... und das ganze Paket bleibt i.a. 4 stellig : keine Anfahrten, Geräteversand per Post,

keine platzverbrauchenden vandalismusgefährdeten Meßanhänger, die teuer durch ganz D gefahren werden.

=> unser komplettes Jahrespaket kostet Sie weniger als 3 Tage Baustopp ...

Kostenvergleich : In Freiburg gerichtlicher Baustopp unter Androhnung von 500 T€ Ordnungsstrafe.

Referenzen : delom Frankfurt, RWG Abbruch und Tiefbau GmbH Berlin

mit Wiederholungsaufträgen zB GEMA - Neubau Keithstr.

 

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Eine allgemein wünschenswerte (Energie-) Sanierungswelle rollt durch Deutschland.

Die schlechten Nachrichten: Baumaschinen wie Höchstdruckdampfstrahler zur Betonsanierung gab es früher nicht. Wenn laut Umweltamt und Lokalzeitung "modernste Technik" eingesetzt wird,ist das für die Anwohner also mitnichten eine gute Nachricht. Diese Geräte laufen in Freiburg zB monatelang 12 h täglich mit 85 dB gemessen am Anwohnerfenster (!), das heisst die Baufirma müsste eigentlich Industrie - Ohrschützer an die Anwohner verteilen. Mit Wohnen hat das nichts zu tun. Die Flex / Trennscheibe ist allgemein bekannt durch schlimmstmöglichen Krach.

Der Teufelskreis: Die Gewerbeaufsichtsämter wenden die Baulärmvorschriften nur im Klagefall an, die Baulärmvorschriften kennt kaum jemand, daher mindern die Anwohner nicht die Miete (was sie ohne Prozess könnten) daher fordern die Vermieter keinen Schadenersatz von der Baufirma daher wendet die Baufirma keine schalldämmenden Gerüste oder mobile Lärmschutzwände an:

  • info@samiez.de  Frau Veer : 0511/774414  Vermietung auf Basis standardisierter LAYHER - Gerüste.

  • Gerüstbau Gemeinhardt : https://www.spezialgeruestbau.de   0800/0022730

  • www.kraemer-geruestbau.de in Bayern mit ua mobilen Lärmschutzwänden

  • https://www.legioblock.com/de/ ein funktionales Betonblock - Baukastensystem aus Holland, kann wieder abgebaut werden.   Komplettlösung mit Planung, Anlieferung und Aufbau
    Ansprechperson: Herr M. Janssen    Mjanssen@ajansenbv.com.     

  • Eine sinnvolle Dimensionierung aller Fabrikate können wir Ihnen jederzeit rechnen

  • siehe https://laermberatung-wittstock.de/immissionsprognose.html

 

Das Amt sagt korrekt: wo kein Kläger da kein Richter, und schreibt oft die Schalldämmung auch nicht vor. Daher können sie vom Architekten bei schärfstem Wettbewerb auch nicht einkalkuliert werden. Müssten alle Architekten diese einkalkulieren, gäbe es für sie keinerlei Problem damit.

Die guten Nachrichten: die Flüstersanierung kommt

  1. Es existiert weitestgehend unbemerkt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom 19.8.1970 mit verhältnismässig scharfen Grenzwerten.

  2. als Anwohner brauchen Sie kein Gutachten zu bezahlen, denn das Umweltschutzamt muss selber messen, und zwar umgehend. Was sie i.a. nicht feststellen können,ist die tägliche Dauer des Lärms, was mit meinem postverschickbaren Lärmrecorder eher machbar ist siehe dazu meine Seite => Nachbarschaftslärm. Falls der Baulärm während der Messung auffällig leise ist, gehe ich davon aus, dass der Bauleiter vorher informiert wurde. Auch dann ist mein Lärmrecorder vorzuziehen.

  3. Die Grenzwertüberschreitung ist wahrscheinlich und die Bauleiter wissen das. Dementsprechend kulant und schnell werden Sie abgefunden. Sie können z.B. als Heimarbeiter relativ schnell und ohne Prozess die nachgewiesene Miete für ein Ausweichbüro bekommen. Näheres erfahren sie kostenlos beim Mieterbund bzw. "Haus und Grund" ( Eigentümerverband ) oder bei Ihrem Anwalt.

Fazit:

Die Einführung der schalldämmenden Gerüste und mobilen Lärmschutzwände für grössere Baustellen wird schrittweise aber flächendeckend über Mietminderungen erfolgen.

Die Bauwirtschaft rechnet bereits fest damit. An Lieferanten wie www.layher.com oder www.sattler-ag.com/sattler-web/produkte/284.htm oder www.lebau.at wird es nicht scheitern.Die Mehrkosten sehe ich bisher bei z.B. < 10 % der gesamten Aussensanierungskosten bei einem Wohnblock. http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video304814.html
Jetzt müssen es noch das Publikum und die Rechtsanwälte mitbekommen, und in ein paar Jahren ist die Flüstersanierung am Grossobjekt so selbstverständlich wie der Sicherheitsgurt im Auto.

Tipps:

  1. Wenn Sie keine gerichtliche Auseinandersetzung wünschen: Einfach bei Sohnemanns Rockband Mikrofon, Kabel und Stativ leihen oder billigst kaufen bei http://www.conrad.de und gut sichtbar auf den Balkon stellen ohne jedes Messgerät und warten was passiert... Die erprobte Maßnahme mit sagenhaftem Preisleistungsverhältnis.
  2. Zeit ist bei Baulärm Geld. Täglich Protokoll schreiben und Mängel beim Vermieter melden. Schnelle Messung veranlassen durch das Amt.
  3. Mitstreiter suchen und Mieterbund / Anwalt anrufen.
  4. Mietminderung nicht übertreiben siehe Finanztipp Juliheft 7 / 07 S.32 oder "Mietmängellexikon" ZAP Verlag mit Minderungskatalog

Erfahrungen:

  1. siehe Seite "Presse-Spiegel": Der Höchstdruckstrahler war nach unerträglichen 4 Wochen aus dem halligen Innenhof des Einkaufszentrums verschwunden,1 Tag BEVOR die Messwerte in der Lokalzeitung standen.
  2. Kinderarzt Dr. S. schrieb mir: "Sehr herzlichen Dank für Ihre s-o-f-o-r-t-i-g-e Reaktion mit e-mail und Anruf in meiner Praxis. Es könnte sein, dass ich auf Sie zurückkomme! Inzwischen ist aber Ruhe - mit meiner Androhungvon einstweiliger Verfügung, Baustopp, Polizei, Lärmgutachten durch Sie etc. hat sich der Bauleiter umgehend ins Zeug gelegt und lässt nun nur noch morgens von 6 - 8 Uhr und mittwochnachmittags hämmern und stemmen. Wie Sie schon auf Ihrer Web-Site geschrieben haben, reichen oft Drohungen schon aus. Übrigens: Beste Grüße nach Freiburg, wo ich vor gut dreißig Jahren Medizin studiert habe. Nochmals Dank, Ihr..."

2 Tage später:

"Sehr geehrter Herr Wittstock, bitte senden Sie mir Ihren Koffer für Baustein eins schnellstmöglich zu, denn der Bohrhammer nervt weiter und nicht nur, wie vom Bauführer versprochen, morgens von 6 - 8 Uhr und Mittwochnachmittag" Nicht untypisch!

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Erfahrungen eines engagierten Umweltbeamten :

http://www.boden.uni-wuppertal.de/fileadmin/bauing/boden/downloads/BBSR_Symposium_Dateien/L_%C3%B1rm_auf_Bau-_und_Abbruchbaustellen_und_m_%C3%82gliche_Schutzma_%C6%92nahmen_%C3%94%C3%87%C3%B4_ein_Beitrag_aus_der_Praxis_einer_Gewerbeaufsichtsbeh_%C3%82rde__Friedemann_Schmidt_.pdf

 

Eine wunderschöne Darstellung, wie man bei  Baulärm alles falsch macht :

null Sachverständige, null Fachanwalt, null Verwaltungswissen, null Recherche,

zum Ausgleich Beamte und internet volljammern : http://www.milger.de/baulaerm.htm

aber dafür mit klarem Video : https://www.youtube.com/watch?v=j2Pdbba9-ws

 

Meine Erfahrung mit Baulärm :

Betreff: WG: AW: Baufreigabe EILT

 

Sehr geehrte Frau K.,            ( Baurechtsamt )
gemäß Gutachten zur zulässigen Lärmimmission von Säge- Arbeiten mit Kettensägen des Ingenieurbüros Wittstock vom 08.10.2018, Seite 5 sind bei der Arbeit mit 2 Kettensägen gleichzeitig eine Betriebszeit von …….einzuhalten.

Die Bauherrin, Firma ….  ist mit dem Vorschlag, dass am Tag zwei Kettensägen zwischen 9:30 Uhr und 12:00 Uhr zum Einsatz kommen einverstanden. Gleichzeitig wird ein Aushang bzw, Flyer mit den Betriebszeiten bekannt gegeben und ein Beschwerdetelefon bei dem Ing. Büro Wittstock eingerichtet.


Diese Maßnahmen sind ein sehr guter Ansatz, um die Angelegenheit in den Griff zu bekommen.

Aus unserer Sicht kann daher die Baufreigabe erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
R.S.
_________________________________________

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich Gewerbeaufsicht
Stadtstraße 3, 79104 Freiburg i. Br.

Urteile :

https://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Baden-Wuerttemberg_10-S-247114_Baustellen-Laerm-Behoerde-muss-bei-Ueberschreitung-von-Richtwerten-zum-Schutz-von-Nachbarn-einschreiten.news21395.htm?sk=da96e13bc8db2d8258a65a8b21a337f2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.02.2015
- 10 S 2471/14 -

Baustellen-Lärm: Behörde muss bei Überschreitung von Richtwerten zum Schutz von Nachbarn einschreiten

Baustellen-Betrieb kann bei wiederholter und hartnäckiger Missachtung behördlicher Anordnungen vorläufig untersagt werden

Überschreitet Lärm von einer Baustelle die in der Allgemeinen Verwaltungs­vor­schrift zum Schutz gegen Baulärm vom 19. August 1970 (AVV Baulärm) festgelegten "Eingreif-Richtwerte" an der Wohnung eines Nachbarn, muss die Immissions­schutz­behörde auf Antrag des Nachbarn geeignete Maßnahmen zur Begrenzung des Baulärms anordnen, deren Auswahl in ihrem Ermessen steht. Der Nachbar kann aber konkrete Einzelmaßnahmen verlangen, wenn sich behördlich angeordnete Maßnahmen als unwirksam erweisen. Missachtet der Bauherr vollziehbare behördliche Anordnungen wiederholt und hartnäckig, kann auch der Betrieb der Baustelle vorläufig untersagt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungs­gerichts­hofs Baden-Württemberg hervor.
 
Baustelle Einkaufszentrum : Mietminderung 20 % ( finanztip Broschüre Mietminderung : https://www.finanztip.de/ueber-uns/ )

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