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Immissionsprognose erstellen lassen

Manche Betriebe wollen expandieren oder müssen es sogar. Das kann der klassische Handwerkerbetrieb sein, der eine neue Werkstatt braucht; ein Restaurant, das einen Ausbau der Außenterrasse plant; ein Sportverein, der seine Anlage ausbauen will; oder ein Lager, das seine Kapazitäten erweitern will und mehr LKWs erwartet. Dafür brauchen sie alle eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht, die auch die potenzielle Lärmbelästigung für die Nachbarn berücksichtigen muss.

Im Unterschied zu einer Messtechnik untersucht die Immissionsprognose nicht bereits bestehende Lärmquellen, sondern prognostiziert, wie hoch der Lärm sein wird, wenn gewisse Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen vollendet sind. Der Unterschied zur Messtechnik liegt darin begründet, dass ich den Lärm zwar nicht messe, weil die Lärmquelle noch nicht vorhanden ist, aber ausrechne, wie hoch der Lärm wahrscheinlich sein wird. Dazu brauche ich nur die aktuelle Flurkarte der Gemeinde, die Angaben für Ihr Projekt und die modernste Software.

24/7 Hotline und Lärm-Monitoring

Wir haben etwas gegen Lärm! Deshalb ist unsere Hotline 24 Stunden an 7 Tage die Woche für Sie zu erreichen. Mit unserem 24 Stunden Lärm-Monitoring lassen sich Lärmquellen transparent und nachvollziehbar darstellen. Tel.: 0761/4761222

Immissionsprognose mit modernster Ingenieur-Software

Für die Immissionsprognose benutze ich die modernste Ingenieur-Software, die es auf dem Markt gibt. Mit ihr platziere ich auf einer Flurkarte die Lärmquelle, um anschließend die Schallausbreitung zu simulieren. Die Software berechnet, wie viel Dezibel bei den Nachbarn ankommt. Das Besondere an dieser Immissionsprognose ist, dass sie rechtssicher ist und vor Gericht bestand hat. Die Gewerbeaufsicht, die für die Genehmigung zuständig ist, entscheidet nach Aktenlage. Diese Entscheidung wird von den Gerichten akzeptiert. Betroffene können diese Entscheidung nicht im Nachhinein angreifen, die auf meiner Prognose beruht.

Meine Immissionsprognose ist daher:

  • Professionelle Prognose nach TA Lärm 98
  • Geeignet für jeden Immissionsort
  • Festlegung von technisch, wirtschaftlich und organisatorisch vernünftigen Auflagen
  • Verzicht auf alle Kostenfaktoren, die Ihnen keinen Vorteil bringen

Darum wird eine Immissionsprognose benötigt

Das Gesetz – genauer gesagt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – verlangt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen. Darunter fallen auch Lärmemissionen. Mit meiner Immissionsprognose ermittle ich unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort die Ausbreitung des Schalls unter besonderer Berücksichtigung aller relevanten Schallquellen. So berechne ich, ob die Maßnahmen die Rechte der schutzwürdigen Betroffenen – wie etwa Nachbarn – erhalten bleiben.

Sollte ich feststellen, dass die betroffenen Maßnahmen zu Problemen bezüglich des Lärms führen, dann erarbeite ich natürlich auch Alternativstandorte, die die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dafür müssen die potenziellen Lärmquellen aber auch flexibel einsetzbar sein, um versetzt werden zu können.

Eine Immissionsprognose schafft Ihnen daher Klarheit bei …

  • … der Optimierung schalltechnischer Maßnahmen
  • … dem Ausbau Ihres Betriebes
  • … dem Ausbau der Infrastruktur

Referenzen

Wir durften bundesweit erfolgreich tätig werden auch für bekannte Namen:

  • regelmäßig empfohlen von Gewerbeaufsicht Waldshut und Überlingen, TÜV SÜD und
  • Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 46.2 ( Luftverkehr )
  • Regierungspräsidium Freiburg Baureferat Süd mit Wiederholungsaufträgen
  • FraunhoferInstitut ISE Freiburg : Rückkühler zu laut
  • eurocylinder systems AG in 99510 Apolda
  • Stadt Bad Dürrheim Lärmüberwachungsmessungen open-air - Musik
  • BOSCH Bühlertal ED / EVR1  entwicklungsbegleitende Beratung
  • RHENUS AG  Riegel Aktenvernichtung
  • PIN MAIL AG Berlin
  • HOCHTIEF Property Management GmbH mit Wiederholungsaufträgen
  • Price Waterhouse Cooper PwC Deutsche Revision AG WPG Frankfurt
  • Aurelis Asset GmbH Eschborn ( Immobilien der BAHN AG )
  • ALBA GmbH Recycling
  • HSM Werkzeugmaschinentechnik GmbH Willstätt
  • KLK Klima-Lüftung-Kälte GmbH in 28816 Stuhr
  • Markusmühle GmbH in 56459 Langenhahn
  • PRIOR1 GmbH Rechenzentren in 53757 St.Augustin
  • Baugenossenschaft Überlingen BGÜ
  • Schinkenhaus Spinner Gengenbach
  • Balema Essigmanufaktur Kehl
  • Yachtclub Überlingen
  • Europahotel Waldshut
  • Wiederholungsaufträge von www.diebaugmbh.de Flüssigbodenaufbereitung
  • Wiederholungsaufträge SIMON Gruppe Aichhalden

und viele Handwerksbetriebe bundesweit mit den Schwerpunkten Holz, Metall, Kfz, Gastro, Wohnbau,Recycling und Autopflege. Fragen Sie nach Referenzen !

Immissionsprognose vom Experten

Ich bin ein Sachverständiger für Lärmmessung und Messtechnik, der von Gerichten anerkannt wird. Mein Vorteil: Ich bin ein freier und weisungsungebundener Sachverständiger, der kein Erfüllungsgehilfe für wirtschaftliche Interessen ist und auch keine „Nebelkerzen“ wirft. Ich rechne daher vollkommen unabhängig aus, wie sich der Lärm verbreitet und wie sich die einzelnen Faktoren darauf auswirken.

Ich höre leider immer wieder von Sachverständigen, die die Interessen der Industrie vertreten, dass ihre Hände gebunden seien. Das ist für mich mittlerweile ein Argument der Abwehrkräfte, die versuchen, mit ihren Prognosen die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen. Ich dagegen halte mich an die Gesetze – sowohl an die juristischen als auch an die physikalischen. Sie können sich also, wenn Sie bei mir eine Immissionsprognose in Auftrag geben, darauf verlassen, dass die Werte korrekt und ohne beschönigende Rücksicht auf irgendwelche Interessen ausgerechnet werden.

Häufig gestellte Fragen

Anders als bei einer Lärmmessung misst die Immissionsprognose keine bereits bestehende Lärmquelle, sondern prognostiziert die Dezibel-Stärke eines Projekts, das noch umgesetzt werden muss. Hierbei wird festgestellt, ob die gesetzlich zulässigen Höchstwerte eingehalten werden.

Das Gutachten für eine Immissionsprognose erstellt eine Prognose, ob der geplante Immissionsort den Anforderungen der TA Lärm 98 und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllt oder ob noch weitere technisch, wirtschaftlich und organisatorisch vernünftigen Auflagen nötig sind.

Ja, das wird es. Da ich als Lärm-Gutachter anerkannt bin, wird meine Immissionsprognose ebenfalls vor Gericht anerkannt. Sie dient der Gewerbeaufsicht als Grundlage, die anschließend auf Aktenlage entscheidet. Diese Entscheidung ist rechtssicher und kann nach Erlangung der Rechtsgültigkeit nicht mehr angefochten werden.

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